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VGH Hessen, 27.12.1996 - 1 TG 5040/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 959
- NVwZ 1997, 609 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …
Denn das Verwaltungsgericht stellt im Anschluß an die Entscheidungen des OVG Schleswig vom 30.9.1994 (DVBl. 1995, 208) und des Hessischen VGH vom 27.12.1996 (NJW 1997, 959) - ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 27.1.1995 (RiA 1997, 47) - entscheidungstragend darauf ab, daß eine vom Haushaltsgesetzgeber wirksam vorgenommene Beschränkung der Zahl der Ausbildungsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst vorliegt (vgl. § 23 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 LBG), die von der Verwaltung und den Gerichten grundsätzlich hinzunehmen ist. - VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 742/98
Zum Anspruch auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst, hier: …
Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte, wie sie auch der juristische Vorbereitungsdienst darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. Dezember 1996 - 1 TG 5040/96 -, NJW 1997, 959 sowie - 1 TG 5043/96 -, DÖV 1997, 426 = HessVGRspr. - VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst
Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte, wie sie auch der juristische Vorbereitungsdienst darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. Dezember 1996 - 1 TG 5040/96 -, NJW 1997, 959 sowie - 1 TG 5043/96 -, DÖV 1997, 426 = HessVGRspr. - VG Darmstadt, 30.10.1997 - 1 G 1949/97
Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Lüneburg, 28.09.2004 - 1 B 61/04
Behandlung; Dienstunfähigkeit; Entlassung; faktische Vollziehung; Prognose; …
Im Ergebnis überwiegt mithin - auf dem Hintergrund des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG (VGH Kassel, NJW 1997, 959; BAG, NJOG 2004, 520) - das erhebliche und verfassungsrechtlich geschützte Interesse des Antragstellers an der vorläufigen Fortsetzung der Ausbildung das Interesse der Antragsgegnerin am Sofortvollzug der Entlassungsverfügung.