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   VGH Hessen, 27.12.1996 - 1 TG 5040/96   

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https://dejure.org/1996,9512
VGH Hessen, 27.12.1996 - 1 TG 5040/96 (https://dejure.org/1996,9512)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.12.1996 - 1 TG 5040/96 (https://dejure.org/1996,9512)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Dezember 1996 - 1 TG 5040/96 (https://dejure.org/1996,9512)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 959
  • NVwZ 1997, 609 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Denn das Verwaltungsgericht stellt im Anschluß an die Entscheidungen des OVG Schleswig vom 30.9.1994 (DVBl. 1995, 208) und des Hessischen VGH vom 27.12.1996 (NJW 1997, 959) - ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 27.1.1995 (RiA 1997, 47) - entscheidungstragend darauf ab, daß eine vom Haushaltsgesetzgeber wirksam vorgenommene Beschränkung der Zahl der Ausbildungsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst vorliegt (vgl. § 23 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 LBG), die von der Verwaltung und den Gerichten grundsätzlich hinzunehmen ist.
  • VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 742/98

    Zum Anspruch auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst, hier:

    Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte, wie sie auch der juristische Vorbereitungsdienst darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. Dezember 1996 - 1 TG 5040/96 -, NJW 1997, 959 sowie - 1 TG 5043/96 -, DÖV 1997, 426 = HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98

    Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst

    Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte, wie sie auch der juristische Vorbereitungsdienst darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. Dezember 1996 - 1 TG 5040/96 -, NJW 1997, 959 sowie - 1 TG 5043/96 -, DÖV 1997, 426 = HessVGRspr.
  • VG Darmstadt, 30.10.1997 - 1 G 1949/97

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen

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  • VG Lüneburg, 28.09.2004 - 1 B 61/04

    Behandlung; Dienstunfähigkeit; Entlassung; faktische Vollziehung; Prognose;

    Im Ergebnis überwiegt mithin - auf dem Hintergrund des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG (VGH Kassel, NJW 1997, 959; BAG, NJOG 2004, 520) - das erhebliche und verfassungsrechtlich geschützte Interesse des Antragstellers an der vorläufigen Fortsetzung der Ausbildung das Interesse der Antragsgegnerin am Sofortvollzug der Entlassungsverfügung.
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